Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt haben mit Unterstützung der Polizeidirektion Dresden in einem Verfahren wegen gewerbsmäßigen schweren Menschenhandels und schwerer Zwangsprostitution in drei sogenannten Prostitutionsstätten und zwei Wohnungen in Dresden richterlich angeordnete Durchsuchungen durchgeführt und gegen vier Beschuldigte bulgarischer Nationalität Haftbefehle des Amtsgerichts Dresden vollstreckt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2016 in Bulgarien Mädchen und junge Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder mittels Zwangs angeworben, nach Deutschland gelockt und unter Ausnutzung des Umstandes, dass sie sich in einem fremden Land ohne Sozialkontakte und ohne Einkommen aufhalten, sowie mittels Drohungen und Gewalt zur Ausübung der Prostitution gezwungen zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden 20 Prostituierte angetroffen und vernommen. Zu-dem wurden rund 20.000 Euro Bargeld, Unterlagen und zahlreiche Daten-träger sichergestellt.