Afghane (20) ohne Fahrkarte wird aus einem Eurocity verwiesen. Bei der Kontrolle am Bahnsteig kann er keinerlei Papiere vorweisen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks finden die Beamten ein Mobiltelefon. Einen Eigentumsnachweis kann der Afghane nicht erbringen. Die Bundespolizei zeigt den jungen Mann wegen Leistungserschleichung, illegaler Einreise beziehungsweise illegalen Aufenthalts sowie Unterschlagung an. Um der angedrohten Abschiebung zuvorzukommen, reist der Afghane mit dem Zug in Richtung Innsbruck, wo er wohnt und gemeldet ist - diesmal jedoch mit einer Fahrkarte.